Die Europäische Kommission und ihr Wissenschaftlicher Ausschuss für Gesundheits-, Umwelt- und Schwellenrisiken (SCHEER) bestätigen die schädliche Wirkung von Solarien. So besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnenbänken und der Entstehung von Hautkrebs. Aktuell gibt es keine Solarien, die eine sichere UV-Bestrahlung aufweisen.
Während seit 2009 Minderjährigen per Gesetz der Solariengang verboten ist, rät das Bundesinstitut für Strahlenschutz (BfS) allen Personen unabhängig vom Alter, auf einen Besuch im Sonnenstudio zu verzichten. "Die gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung, die unter Wissenschaftlern unstrittig sind, werden immer wieder unterschätzt", erklärt Ina Stelljes vom BfS. Einige Sonnenstudiobetreiber werben damit, dass sich mit künstlicher UV-Strahlung einem angeblich drohenden Vitamin-D-Mangel begegnen lasse. SCHEER stellt dazu aber klar, dass die gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Hautkrebs, die Vorteile bei weitem überwiegen. Für die körpereigene Vitamin-D-Bildung reichen maßvolle Aufenthalte in der Sonne vollkommen aus.
Um Hautveränderungen möglichst frühzeitig zu entdecken, sollte jeder seine Haut regelmäßig untersuchen. Treten Unregelmäßigkeiten auf, ist es ratsam einen Hautarzt aufzusuchen. Da mit dem Alter das Hautkrebsrisiko steigt, sollten Erwachsene regelmäßig ein Hautkrebsscreening beim Dermatologen in Anspruch nehmen. Für gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren ist diese Untersuchung alle zwei Jahre kostenlos. Wird heller Hautkrebs in einem frühen Stadium diagnostiziert, ist er in der Regel gut zu therapieren. Die Behandlung erfolgt beispielsweise mit speziellen wirkstoffhaltigen Gelen oder Cremes.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, Januar 2017
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