Menschen, die viel im Freien arbeiten, beispielsweise Beschäftigte im Straßenbau und Baugewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft, sind besonders gefährdet, an UV-bedingtem hellen Hautkrebs und seinen Vorstufen zu erkranken. Plattenepithelkarzinome oder mehrere bzw. ausgedehnte aktinische Keratosen können als Berufskrankheit (BK Nr. 5103) anerkannt werden, wenn diese infolge einer beruflich bedingten UV-Belastung aufgetreten sind - auch noch im Rentenalter. Bei einer Anerkennung als Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Kosten für die hautärztliche Versorgung.
Quelle: Pressemeldung Berufsverband der Deutschen Dermatologen
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