Autor: Waleri |
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise! Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben die Kosten einer PDT beim weißen Hautkrebs wird nur in begründeten Ausnahmefällen von der Kasse übernommen. Da bei mir die Behandlung schon mit dem angeblich nicht so aggressivem Wirkstoff Diclofenac nicht angeschlagen bzw. das Hautbild verschlimmert hat, mein Hautarzt ein Abscharben nicht empfiehlt da die Kartose zu weit fortgeschritten ist, bleibt mir offensichtlich nur noch die PDT. Wäre das eine ausreichende Begründung für die Übernahme der Kosten durch die Kasse? Danke für Ihre Antwort! Waleri |
Expertenteam WeisserHautkrebs.de Experten Beiträge:465 | 2011-01-13 |
Sehr geehrte Fragestellerin Wenn die Anwendung von Diclofenacgel erfolglos war, bleibt noch die Anwendung von Imiquimod, einem immunantwortverändernden Medikament in Cremegrundlage, das ebenfalls zur Behandlung von aktinischen Keratosen zugelassen ist. Neben der Kurettage und der lokalen Chemotherapie gibt es noch die Kryotherapie und ggf. auch die Röntgenweichstrahltherapie (http://www.hautkrebs-info.de/weisserhautkrebs/aktinische_keratose_behandlung.htm). Letztlich bleibt die Kostenübernahme eine Einzelfallsentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters der Krankenversicherung. Eine Pflicht zur Erstattung besteht nicht. Ihr Expertenteam WeisserHautkrebs.de |
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