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Expertenrat zur Behandlung von Frühformen des weißen Hautkrebses (Aktinische Keratosen)

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Thema: Auffälliger Befund am Schienbein
2010-11-08
Autor:
TK
Sehr geehrtes Expertenteam,
bei mir, 44, wurde letzte Woche, im Rahmen der jährlichen Kontrolluntersuchung, ein rötlicher, 7mm großer "Fleck" am Schienbein festgestellt, bzw., ich habe die Hautärztin darauf hingewiesen, da der Fleck schon einige Jahre existent ist. Ich selbst habe ihn für ein chronisches Überbleibsel von den Lichen gehalten, die ich dort vor etwa 8 Jahren an der Stelle mal hatte. Allerdings ist er langsam größer geworden, etwas erhaben und schuppt sich immer mal wieder. Außerdem juckt er bisweilen und wenn man kratzt, blutet es auch mal. Die Ärztin meinte, wenn der Fleck schon so lange präsent ist, handelt es sich um ein Basaliom, Morbus Bowen oder Spinaliom. Deswegen müsste man eine Gewebeprobe entnehmen. Nächstmöglicher Termin dafür wäre allerdings erst im Januar, was ja nicht schlimm wäre, da es nicht zu Metastasenbildung kommen könnte. Frage: Ist das nicht etwas lange hin? Spinaliome können doch sehr wohl metastasieren, oder? Außerdem könnte es ja auch etwas wesentlich agressiveres sein, wie etwa ein Amelanotisches Melanom, da es in meiner Familie schon zwei Melanom Fälle gegeben hat. Ich wäre sehr dankbar für Ihre Einschätzung. MfG TK
Expertenteam WeisserHautkrebs.de

Experten
Beiträge:465
2010-11-08
Sehr geehrter Fragesteller

Spinaliome können erst ab einer Dicke von 2 mm metastasieren, das ist relativ spät. Wenn der Befund unspezifisch ist, dann kommen aber natürlich auch andere Tumoren in Betracht und schon aus psychologischer Sicht möchte man als Patient gerne noch vor Ablauf von 2 Monaten Klarheit haben, das ist nachzuvollziehen. Wenn ein Melanom klinisch nicht zu erwarten ist (und beim Melanom würde man nicht 2 Monate warten), dann könnte auch eine Stanzbiopsie oder eine Curettage durchgeführt werden. Beide Maßnahmen nehmen nur wenige Minuten in Anspruch und sind natürlich leichter zu terminieren, als eine vollständige Excision. Eine endgültige Versorgung kann dann ja in Abhängigkeit vom Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung erfolgen.

Ihr Expertenteam WeisserHautkrebs.de

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