Autor: Michi |
Hallo, der Hautarzt meines Mannes sagt ihm dass es Sinn machen würde seine Hautkrebsstellen auf dem Kopf als Berufskrankheit oder so ähnlich zu melden. Mir ist allerdings nicht ganz klar was das dann bedeutet, er will und muss deswegen ja nicht in Frührente gehen. Vielen Dank! |
Expertenteam WeisserHautkrebs.de Experten Beiträge:465 | 2019-03-05 |
Sehr geehrte Fragestellerin Bei Versicherten, die beruflich einer hohen UV-Lichtbelastung ausgesetzt sind (Dachdecker, Landwirte...) ist die Anerkennung als Berufskrankheit möglich, das bedeutet nicht, dass man deshalb in Rente gehen muss. Die BG übernimmt die Kosten des weiteren Verfahrens, es sind daher auch Behandlungen, wie z.B. die PDT zu Lasten der BG möglich, die eine gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Die Einleitung eines BG-Verfahrens ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unbedingt zu empfehlen. Ihr ExpertenteamWeisserHautkrebs.de |
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