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Expertenrat zur Behandlung von Frühformen des weißen Hautkrebses (Aktinische Keratosen)

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Thema: weißer Hautkrebs
2012-12-02
Autor:
Jenny
Guten Tag!
Ich bin Mitte zwanzig und habe seit ca 5 Jahren eine Verhärtung in der Haut (Oberarm). Es handelt sich um einen unauffälligen roten, kreisrunden Fleck (ca 0,6 cm Durchmesser), der eigentlich flach ist. Die Haut an der Stelle lässt sich aber nicht zusammedrücken.Wenn man versucht ihn zusammenzudrücken sieht und spürt man die Verhärtung, die bis ca 0,5 cm in untere Hautschichten hineinragt.Bei Druck geht auch die Rötung etwas zurück.

Ich habe vor Jahren meinen Hausarzt um Rat gefragt, der meinte es wäre nichts Schlimmes. Er riet mir, Betaisodona anzuwenden doch das hat nichts gebracht, wie gesagt habe ich die Verhärtung immer noch.
Mittlerweile mache ich mir Sorgen dass es vielleicht doch entfernt werden muss. Ich habe noch nie etwas derartiges gesehen und weiß nicht was es sein könnte.

Meine Fragen:
Könnte es sich um weißen Hautkrebs handeln und sollte ich erneut meinen Arzt aufsuchen? (Da ich meinen Azt schonmal diesbezüglich um Rat gefragt habe, möchte ich mich lieber vorher vergewissern)

Was könnte es anstelle dessen sein? Ich habe schon öfters recherchiert aber nichts dergleichen gefunden (vielleicht weil es so alltäglich ist?!). Gerne würde ich meinem Arzt einfach vertrauen die Sache abhaken.

Ich schätze Ihre Einschätzung sehr. Vielen Dank im Voraus.
Expertenteam WeisserHautkrebs.de

Experten
Beiträge:466
2012-12-03
Sehr geehrte Fragestellerin

Eine Hautveränderung, die seit 5 Jahren keine Veränderung zeigt, ist primär nicht sehr verdächtig auf etwas bösartiges, da hat Ihr Hausarzt sicher recht. Ein mögliche Erklärung wäre ein Histiozytom/Dermatofibrom. Ohne den Befund gesehen zu haben, ist hierzu jedoch keine verlässliche Aussage möglich. Doch was spricht gegen eine Kontrolle beim Hautarzt? Einmal im Jahr sollte jeder Erwachsene seine Haut auf Hautkrebs durchsehen lassen. Viele Krankenkassen erstatten dies auch bereits, wie z.B. die meisten Betriebskrankenkassen. Gesetzliche Verpflichtung ist es für alle Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre.

Ihr ExpertenteamWeisserHautkrebs.de

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