Autor: spekulatius |
Guten Tag! nach der neuen Leitlinie aus Juni 2019 gehören Laserbehandlungen ja zu den anerkannten Verfahren. Heißt das, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt die Kosten auch von den Ersatzkassen übernommen werden müssen? Was ist mit Behandlungen aus den Jahren 2017 und 2018, also VOR dieser Leitlinie? |
Expertenteam WeisserHautkrebs.de Experten Beiträge:464 | 2019-12-02 |
Sehr geehrter Fragesteller Nein, ob eine "Methode" zu Lasten der GKV erbracht werden darf entscheidet der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) mehr Informationen hierzu https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/ Laserbehandlungen von aktinischen Keratosen dürfen aktuell nicht zu Lasten der GKV erbracht werden. Ihr ExpertenteamWeisserHautkrebs.de |
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